Intern
Institut für Geschichte

BAföG-Empfänger

BAföG-Empfänger müssen zum Ende ihres 4. Semesters nachweisen, dass sie die „bis zum Ende des jeweils erreichten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht“ haben (§48).

Im Fach Geschichte ist das Procedere um die Ausstellung eines entsprechenden Nachweises wie folgt geregelt:

1. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind Frau Endres und Frau Pellens (Sekretariat Institut für Geschichte, Raum 7/0/1). Studenten werden gebeten hierzu die Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 9- 12 Uhr wahrzunehmen.

2. Vom Antragsteller ist ein Transcript of Records vorzulegen, auf dessen Basis die Bestätigung ausgestellt wird.

3. Aus den Bestimmungen der ASPO, LASPO und den FSBs ergibt sich eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten, die im jeweiligen Studiengang nachzuweisen sind (siehe Tabelle unten).

4. Erfolgt die Antragstellung noch während der Vorlesungszeit des jeweils laufenden Semesters und enthält das Transcript noch keine Leistungen, die erst im laufenden Semester erworben worden sind, dann werden als zu erreichende ECTS-Punktzahlen die Werte zugrunde gelegt, die nach dem jeweils vorhergehenden Semester zu erwerben gewesen sind.

5. Erfolgt die Antragstellung erst in der vorlesungsfreien Zeit im Anschluss an das Semester oder enthält das Transcript bereits Leistungen des laufenden Semesters, dann werden als zu erreichende ECTS-Punktzahlen die Werte zugrunde gelegt, die nach dem laufenden Semester zu erwerben sind.

Aus den Bestimmungen der ASPO, LASPO und den FSBs ergibt sich nachstehende Tabelle:

Studiengang 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester 7. Semester 8. Semester
Lehramt Gymnasium 13 26 37 50 59 65 78 89
Lehramt Realschule 13 26 37 46 55 61 72  
Lehramt Hauptschule 13 26 37 46 55 61 66  
Lehramt Grundschule 13 26 37 46 55 61 66  
BA Geschichte 180 30 60 90 120 150 180    
BA Geschichte 120 20 40 60 80 100 120    
BA Geschichte 85 15 30 45 60 75 85    
BA Geschichte 60 10 20 30 40 50 60    
BA Hist. Hilfsw. 60 10 20 30 40 50 60    

Beispiel: Wird der Antrag auf Bestätigung eines regelgerechten Studienverlaufs noch während der Vorlesungszeit des 4. Fachsemesters gestellt und sind noch keine Leistungen des 4. Fachsemesters verbucht, dann werden als zu erreichende ECTS-Punktzahlen die des 3. Fachsemesters zugrunde gelegt. Bei den Lehramtsstudiengängen wären also 37 ECTS-Punkte nachzuweisen, bei einem BA120 60 ECTS-Punkte usw.

Empfehlung für Lehramt und Nebenfach-BA: Absolvieren Sie in den ersten 3 Semestern alle 5 Aufbaumodule, dann haben Sie die zu erreichende Hürde auf jeden Fall übersprungen.

Hinweis für Hauptfach-BA: Hier kommt es stark auf die Ausprägung des Studiengangs an. Bei einem BA120 muss man nach 3 Semestern natürlich wesentlich mehr ECTS-Punkte nachweisen als bei einem BA85. Hierbei gilt, dass alle ECTS-Punkte, die im Transcript of Records dem Fach Geschichte zugerechnet werden, auch für den BAföG-Nachweis berücksichtigt werden. Insbesondere zählen also auch die fachspezifischen Schlüsselqualifikationen und Teile der allgemeinen Schlüsselqualifikationen zum Fach Geschichte.