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Institut für Geschichte

Lehramtsstudiengänge

Informationen zu den Lehramtsstudiengängen

1. Lehramtsprüfungsordnung

Grundlage für alle Lehramtsstudiengänge in Bayern bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Die LPO I regelt die Zulassung und Durchführung der Staatsexamensprüfungen und gibt inhaltliche und formelle Mindestanforderungen für die Lehramtsstudiengänge vor.

 

2. LASPO der Uni Würzburg

Die recht freien Vorgaben der LPO I in Bezug auf die Ausgestaltung einzelner Studiengänge werden an der Uni Würzburg durch eine "Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge" (LASPO) spezifiziert. Insbesondere enthält die LASPO im Anhang detaillierte Rahmenstudienstrukturpläne für die einzelnen Lehramtsstudiengänge. Die Aufteilung der ECTS-Punkte auf die einzelnen Semester ist dabei aber eine IDEALTYPISCHE VERTEILUNG, an die man sich als Student weder halten muss noch - realistisch betrachtet - halten kann. Viel wichtiger ist, dass man sich zum Ziel setzt, jedes Semester fächerübergreifend mind. 30 ECTS-Punkte zu erreichen, da man sonst sein Studium nicht in der Regelstudienzeit abschließen kann.

 

3. Fachspezifische Bestimmungen und Studienfachbeschreibungen

Auf Basis von LPO I und LASPO wurden die einzelnen Lehramtsstudiengänge im Fach Geschichte konzipiert. Dafür wurden für jeden Studiengang Fachspezifische Bestimmungen (FSB) und eine Studienfachbeschreibungen (SFB) entworfen. Die SFBs enthalten unter anderem auch eine Liste aller für den Studiengang relevanten Module, gegliedert in einen Pflichtbereich (alle Module müssen im Laufe des Studiums absolviert werden) und einen Wahlpflichtbereich (eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten muss erreicht werden).

Nachstehend finden Sie die FSB und SFB nach der LASPO 2009 (gültig für alle Studierenden, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben) und nach der LASPO 2015 (gültig für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben) sowie die Änderungssatzung zur LASPO 2015 (gültig für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Sommersemester 2021 aufgenommen haben). Beachten Sie zu den mit der Änderungssatzung zur LASPO 2015 eingeführten Kontrollprüfungen bitte auch den unten stehenden Abschnitt "10. Was muß ich mir unter der "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie der "Kontrollprüfung" vorstellen?".

4. Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Geschichte

Wenn Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit („Zulassungsarbeit“) im Fach Geschichte schreiben möchten, finden Sie hier nähere Informationen:

1. Anmeldung

Zum Staatsexamen (und damit auch zur Staatsexamensklausur) müssen Sie sich beim Prüfungsamt anmelden. Die Zulassungsarbeit selbst muss dagegen nicht gesondert beim Prüfungsamt angemeldet werden. Als ersten Schritt nehmen Sie mit einem Dozenten / einer Dozentin Ihrer Wahl, bei dem / der Sie in der Regel schon einen Kurs in der Vergangenheit belegt und bestanden haben, Kontakt auf und besprechen, ob er / sie Ihre Arbeit betreuen darf und will. Anschließend vereinbaren Sie mit ihr / ihm ein Thema.

2. Abgabetermine

Innerhalb eines Kalenderjahres gibt es zwei mögliche Abgabetermine für die Zulassungsarbeit. Wann Sie Ihre Zulassungsarbeit abgeben müssen, richtet sich danach, zu welchem der beiden Prüfungszeiträume (Frühjahr oder Herbst) Sie sich zum Staatsexamen angemeldet haben. Für genauere Terminangaben (letztmöglicher Abgabetermin etc.) wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt. Gemeinhin gelten diese Fristen:

  • bei Anmeldung zum Frühjahrstermin: 25.07. (bzw. 01.10. bei Gewährung eines Nachtermins)
  • bei Anmeldung zum Herbsttermin: 01.02. (bzw. 01.04. bei Gewährung eines Nachtermins)

3. Abgabe

Wenn Ihre Arbeit fertig ist, geben Sie zwei ausgedruckte Exemplare sowie ein elektronisches Exemplar (USB-Stick oder CD-ROM) direkt bei Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin oder im zuständigen Sekretariat ab. Lassen Sie sich für die Abgabe eine Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel geben. Diese muss im Prüfungsamt abgegeben werden, wenn Sie sich für das Examen in der Fächerverbindung anmelden bzw. angemeldet haben. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist möglich (siehe oben), entweder bis zum 1. April (Herbst) oder 1. Oktober (Frühjahr), wenn der Nachtermin von Ihrem Prüfer / Ihrer Prüferin gewährt ist und der Antrag von diesem / dieser unterschrieben bei der Anmeldung für das Fachexamen abgegeben wird. Achten Sie unbedingt darauf, die eidesstattliche Erklärung zu unterschreiben und Ihrer Arbeit beizufügen. Geben Sie bei der Abgabe Ihrer Zulassungsarbeit auch das Gutachtenformular mit ab. Versehen Sie beide Exemplare Ihrer Arbeit mit dem schulartspezifischen Aufkleber. Sie finden alle Vordrucke (Empfangsbestätigung, Nachtermin, Gutachtenformular, schulartspezifischer Aufkleber, Eigenständigkeitserklärung) auf den Seiten des Prüfungsamts unter „Formulare“.

4. Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?

  • zwei Exemplare ausdrucken, auf das korrekte Deckblatt und die unterschriebene eidesstattliche Erklärung achten
  • beide Exemplare mit schulartspezifischem Aufkleber versehen
  • ein elektronisches Exemplar der Arbeit anfertigen (USB-Stick oder CD-ROM) und mit Namen beschriften
  • Empfangsbestätigung und Gutachtenformular ausdrucken
  • zwei Exemplare, elektronisches Exemplar, Empfangsbestätigung und Gutachtenformular bei Prüfer / Prüferin oder im Lehrstuhlsekretariat abgeben
  • Empfangsbestätigung mit Unterschrift und Institutsstempel aushändigen lassen, anschließend im Prüfungsamt abgeben

 

5. Flyer der Fachschaft

Die Fachschaft der Philosophischen Fakultät hat für jeden Studiengang im Fach Geschichte eigene Übersichtspläne erstellt, auf denen die wichtigsten Informationen zusammengefasst sind. Vor allem bieten sie einen leicht verständlichen Überblick über alle zu belegenden Module.

6. Studienverlaufspläne

Die Studienverlaufspläne stellen einen idealtypischen, weitgehend konstruierten Studienablauf vor. Sie stellen lediglich eine Empfehlung dar und sollen keinesfalls eine individuelle Studienplanung ersetzen. Bitte nehmen Sie die Studienverlaufspläne als das, was sie sind: Der Beweis, dass es möglich ist, alle Module unserer Studiengänge in das Korsett der Rahmenstudienstrukturpläne zu pressen. Nicht mehr und nicht weniger. Insbesondere die Aufbaumodule müssen nicht in der im Studienverlaufsplan idealtypisch angegebenen Abfolge belegt werden. Die Reihenfolge ist grundsätzlich frei wählbar. Und es ist immer sinnvoller, alle Veranstaltungen eines Moduls in nur einem Semester zu belegen als derart willkürlich zerstückelt wie in den Studienverlaufsplänen. Die wenigen Restriktionen, die es für die Belegung von Modulen im Fach Geschichte gibt, finden Sie in der jeweiligen Studienfachbeschreibung. Die beiden wichtigsten Beschränkungen sind, dass Sie das Spezialisierungsmodul erst ablegen sollen, wenn Sie mindestens 4 von 5 Aufbaumodulen absolviert haben und dass Sie erst dann Vertiefungsmodule besuchen sollen, wenn Sie alle Aufbaumodule absolviert und die Spezialisierungsmodulprüfung bestanden haben.

7. Modulbeschreibungen nach LASPO 2015

Für jedes Modul, das Sie besuchen müssen, gibt es eine eigene Modulbeschreibung. Die Modulbeschreibungen für die Studiengänge nach LASPO 2015 werden zentral bereitgestellt. Die für das Fach Geschichte maßgeblichen Modulbeschreibungen finden Sie hier.

 

8. Modulbeschreibungen nach LASPO 2009

Für jedes (Teil-)Modul, das Sie besuchen müssen, gibt es eine eigene (Teil-)Modulbeschreibung. In der nachstehenden Liste finden Sie alle Modulbeschreibungen, die für ein Lehramtsstudium im Fach Geschichte relevant sind. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht alle diese Module absolvieren müssen. Manche sind nur für bestimmte Studiengänge (z.B. Lehramt Gymnasium) relevant, andere dagegen müssen in jedem Studiengang besucht werden (z.B. die Aufbaumodule). Welche Module Sie besuchen müssen, entnehmen Sie bitte den SFBs, den Flyern der Fachschaft oder den Studienverlaufsplänen, wobei einzig die SFBs rechtlich verbindliche Angaben enthalten. Die Angaben in den Flyern der Fachschaft und in den Studienverlaufsplänen erfolgen ohne Gewähr.

Die Dateinamen der Modulbeschreibungen bestehen aus einer Kurzangabe, für welchen Studiengang das Modul relevant ist (beispielsweise LGY für Lehramt Gymnasium), dem abgekürzten Modulnamen und der jedes Modul eindeutig identifizierenden sog. Kurzbezeichnung, die dieses Modul in den SFBs und den Studienverlaufsplänen hat. Bei den Teilmodulbeschreibungen kommt noch die Prüfungsnummer (PNR) hinzu. (Prüfungsleistungen werden immer beim Teilmodul verbucht. Daher ist die PNR des Teilmoduls von größerer Wichtigkeit als die PNR des Gesamtmoduls. Diese wird eigentlich nur vom Computersystem sb@home benötigt.)

Die wichtigsten Abkürzungen in den Dateinamen sind LA (Lehramt), BA (Bachelor), LG (Lehramt Grundschule), LH (Lehramt Hauptschule), LR (Lehramt Realschule), LGY (Lehramt Gymnasium), AG (Alte Geschichte), MAG (Mittelalterliche Geschichte), NG (Neuere Geschichte), NEG (Neueste Geschichte), LAG (Landesgeschichte), TM (Teilmodul), Zula (Zulassungsarbeit, Schriftliche Hausarbeit), PNR (Prüfungsnummer).

9. Freier Bereich

In allen Lehramtsstudiengängen gibt es einen sogenannten "freien Bereich". Dieser freie Bereich ist fakultätseinheitlich geregelt. Informationen und den Laufzettel zum freien Bereich finden Sie hier.

10. Dritteldidaktiken (Geschichte als Didaktikfach für Grundschule und Hauptschule)

Informationen zu Geschichte als Didaktikfach für Lehramt Grundschule und Lehramt Hauptschule finden Sie in den FSBs und SFBs zu Lehramt Grundschule und Lehramt Hauptschule.

 

11. Grundlagen- und Orientierungsprüfung sowie Weitere Kontrollprüfung

Was muß ich mir unter der "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie der "Kontrollprüfung" vorstellen?

Die Regelungen zur "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" sowie zur "Weiteren Kontrollprüfung" gelten für alle, die ab dem Sommersester 2021 ihr Studium in einem der Bachelorstudiengänge des Faches Geschichte aufnehmen.

Zunächst muss zum Ende des zweiten Fachsemesters gegenüber dem Prüfungsamt der erfolgreiche Abschluss zweier Aufbaumodule nachgewiesen werden; diese Überprüfung wird als "Grundlagen- und Orientierungsprüfung" oder GOP bezeichnet. Sollte dies zum Ende des zweiten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; in diesem Fall kann sie einmalig wiederholt werden, das erfolgreiche Bestehen zweier Aufbaumodule ist dann bis zum Ende des dritten Fachsemesters nachzuweisen. Sollte dies auch bis zum Ende des dritten Fachsemesters nicht geschehen sein, ist die GOP nicht bestanden; damit ist auch der Studiengang endgültig nicht bestanden, eine Fortführung ist dann nicht mehr möglich.

Auf die GOP folgt eine "Weitere Kontrollprüfung" oder WKP, für die zum Ende des dritten Fachsemesters der erfolgreiche Abschluss dreier Aufbaumodule nachgewiesen werden muss. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die WKP nicht bestanden; analog zur GOP kann auch die WKP einmalig wiederholt werden. Hierzu ist das erfolgreiche Bestehen dreier Aufbaumodule bis zum Ende des vierten Semesters nachzuweisen. Ist das nicht der Fall, ist die WKP endgültig nicht bestanden, was analog zur GOP das endgültige Nichtbestehen des Studienganges zur Folge hat.

Auf einen Nenner gebracht bedeutet diese Regelung, dass Sie in jedem Semester mindestens ein Aufbaumodul erfolgreich abschließen sollten. Achten Sie dabei darauf, dass der Nachweis gegenüber dem Prüfungsamt durch die Verbuchung der Note geschieht; bis zum Ende des Semesters muss also die Prüfungsleistung im Aufbaumodul erbracht und bewertet sowie die Note verbucht sein.